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1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der pointofbrands GmbH, Borselstraße 20, 22765 Hamburg (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Markendarstellung, Visual Marketing, Visual Merchandising und Retail Design (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.5. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. LEISTUNGEN

2.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.

2.2. Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere
– Beratung,
– Konzepterstellung,
– Projektkoordination und -management,
– Projektumsetzung und Koordination von Dienstleistern.

2.3. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich und/oder per elektronischer Kommunikation, z.B. in Form von 3-D-Visualisierungen, Moodboards, Skizzierungen, technischen Zeichnungen o. dgl.). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion beim ANBIETER.

2.4. Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.

2.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.

2.6. In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3. VERTRAGSSCHLUSS

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4. VERGÜTUNG

4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2. Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.

4.3. Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.

4.4. Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (unter 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen.

4.5. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.

4.6. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Bei einer Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung gewährt der ANBIETER 7% Skonto.

4.7. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

4.8. Umfasst ist in der Regel eine Korrekturschleife. Weitere Änderungen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, kostenpflichtig gem. Preisliste.

4.9. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den KUNDEN verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

4.10. Alle durch den KUNDEN zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten und mit Vertragsunterzeichnung fällig, sowie gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungsstellung auf ein vom ANBIETER zu benennendes Bankkonto zu überweisen. Anderslautende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

4.11. Der KUNDE ist für die Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, allein verantwortlich. Dies betrifft z.B. die Einholung von Baugenehmigungen und/oder Brandschutzvorschriften.

5. VERZUG

5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen, sofern nicht abweichend vereinbart, in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6. PFLICHTEN DER PARTEIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER VEREINBARTEN LEISTUNGEN

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.

6.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten 1:1-Beratungsterminen (z.B. Bemusterung, Kickoff-Briefings, Präsentationen) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.

6.4. Der KUNDE ist verpflichtet, einen vereinbarten 1:1-Beratungstermin spätestens drei Tage vor dem geplanten Beginn des Termins abzusagen. Wird die Frist gemäß Satz 1 unterschritten („kurzfristige Absage“), kann der ANBIETER von dem KUNDEN 65 % der für den jeweiligen 1:1-Beratungstermin vereinbarten Vergütung verlangen. Der ANBIETER mus sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Der Anspruch des ANBIETERS gegen den KUNDEN im Fall einer Absage durch den KUNDEN auf Ersatz der bereits getätigten, in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen bleibt unberührt.

6.5. Der ANBIETER ist berechtigt, Termine dem KUNDEN gegenüber jederzeit digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

6.6. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

7. VERTRAGSLAUFZEIT

7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. ABNAHME

8.1. Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.

8.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

8.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Die Zahlung ist per Vorkasse und Rechnung möglich.

9.2. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

10. HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ

10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

10.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

10.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG

11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

11.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

12. URHEBERRECHT

12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

12.2. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

12.3. Sofern Werke durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

12.4. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

12.5. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Leistungen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).

13. WIDERRUFSRECHT

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. REFERENZNENNUNG

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Hamburg.

15.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

15.3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

15.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

15.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: Februar 2024

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